Was ist ein Nahverkehrsplan?

Im Nahverkehrsplan wird die mittel- bis langfristige Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) beschrieben. In ihm halten die Aufgabenträger – das sind der Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV) und die nordhessischen Kreise (die Stadt Kassel erstellt ungefähr zeitgleich einen eigenen neuen Verkehrsentwicklungsplan) – die Standards für das Angebot von Bus, Bahn, AST und Mobilfalt fest und benennen Projekte, die dafür erforderlich sind, um das Angebot für die Zukunft fit zu machen.

Wie oft sollen Bus und Bahn fahren? Ab wann sollen sie morgens, wie lange abends unterwegs sein? Wie sollen Fahrzeuge und Haltestellen gestaltet sein? Was muss die Fahrgastinformation leisten? – All das sind Fragen, für die hier Standards festgelegt werden. Aber auch Aussagen werden enthalten sein, wie die Anforderungen an Barrierefreiheit umgesetzt werden, und wie dieser Prozess weiter entwickelt werden soll. Darüber hinaus werden wichtige Schnittstellenthemen zum ÖPNV behandelt: Zum Beispiel ergänzende Mobilitätsformen, wie Car-/Bikesharing, Park & Ride und Mobilitätsmanagement im Allgemeinen.

Der Schwerpunkt des Nahverkehrsplans auf Landkreisebene ist normalerweise der sogenannte „straßengebundene ÖPNV“ – also Busverkehre und Rufangebote. Diese werden auf Basis des übergeordneten Schienenverkehrs geplant. Da der NVV und seine Gesellschafter beschlossen haben, eine integrierte Planung von straßen- und schienengebundenem ÖPNV durchzuführen, werden Nahverkehrspläne für den NVV und die Landkreise in einem integrierten Arbeitsprozess zeitgleich erstellt.

Der Nahverkehrsplan wird für einen Zeitraum von 5 Jahren beschlossen. Durch seinen neuen, modularen Aufbau können künftige Veränderungen deutlich einfacher nachvollzogen werden als bisher. Bei Bedarf müssen dann nur die Teile des Plans fortgeschrieben werden, bei denen es durch geänderte Rahmenbedingungen oder den Fortschritt von Planungen zu deutlichen Änderungen kommt.  Damit kann dieser Plan auch eine längere „Haltbarkeit“ als 5 Jahre haben, wobei er durch die Teilfortschreibungen immer aktuell bleibt.

Sowohl die Neuaufstellung des Nahverkehrsplanes wie auch die Teilfortschreibungen werden je nach Intensität in mehr oder weniger umfangreichen Anhörungsverfahren erörtert und von den politischen Gremien beschlossen, so dass in allen Fällen die demokratische Mitgestaltung Teil der Planungen ist.

Wie und wann kann ich mich am Nahverkehrsplan beteiligen?

Bus und Haltestelle im NVV

Die Aufstellung des Nahverkehrsplans wird durch ein umfangreiches Beteiligungsverfahren begleitet, das aus mehreren Phasen besteht:

Beteiligungsphasen

In der ersten Beteiligungsphase wird bei allen Kommunen und Bürger*innen im NVV offen nach Verbesserungswünschen gefragt, um schon im ersten Entwurf Ideen und Anregungen aus der der Öffentlichkeit und von Fachbehörden berücksichtigen zu können.

Im Rahmen eines Workshops in der zweiten Beteiligungsphase bekommen alle im NVV vom ÖPNV betroffenen Träger Öffentlicher Belange – also Behörden, Verbände und Interessensgruppen – die Gelegenheit, die Ziele und den aktuellen Planungsstand des Nahverkehrsplans zu diskutieren. Das Projektteam nimmt die Anregungen auf und berücksichtigt diese im Rahmen der Möglichkeiten.

In der dritten und letzten Beteiligungsphase (auch als „Formelles Anhörungsverfahren“ bezeichnet) wird der Erstentwurf des Nahverkehrsplans schriftlich kommentiert und im Rahmen dessen das Planwerk inhaltlich „feinjustiert“, bevor es den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Das Formular für Ihre Rückmeldung im Rahmen der jeweiligen Beteiligungsphasen finden Sie HIER. Es ist bis einschließlich 18.08.2022 online.