Was ist ein Nahverkehrsplan?

Im Nahverkehrsplan wird die mittel- bis langfristige Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) beschrieben. In ihm halten die Aufgabenträger – das sind der Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV) und die nordhessischen Kreise (die Stadt Kassel erstellt ungefähr zeitgleich einen eigenen neuen Verkehrsentwicklungsplan) – die Standards für das Angebot von Bus, Bahn, AST und Mobilfalt fest und benennen Projekte, die dafür erforderlich sind, um das Angebot für die Zukunft fit zu machen.

Wie oft sollen Bus und Bahn fahren? Ab wann sollen sie morgens, wie lange abends unterwegs sein? Wie sollen Fahrzeuge und Haltestellen gestaltet sein? Was muss die Fahrgastinformation leisten? – All das sind Fragen, für die hier Standards festgelegt werden. Aber auch Aussagen werden enthalten sein, wie die Anforderungen an Barrierefreiheit umgesetzt werden, und wie dieser Prozess weiter entwickelt werden soll. Darüber hinaus werden wichtige Schnittstellenthemen zum ÖPNV behandelt: Zum Beispiel ergänzende Mobilitätsformen, wie Car-/Bikesharing, Park & Ride und Mobilitätsmanagement im Allgemeinen.

Der Schwerpunkt des Nahverkehrsplans auf Landkreisebene ist normalerweise der sogenannte „straßengebundene ÖPNV“ – also Busverkehre und Rufangebote. Diese werden auf Basis des übergeordneten Schienenverkehrs geplant. Da der NVV und seine Gesellschafter beschlossen haben, eine integrierte Planung von straßen- und schienengebundenem ÖPNV durchzuführen, werden Nahverkehrspläne für den NVV und die Landkreise in einem integrierten Arbeitsprozess zeitgleich erstellt.

Der Nahverkehrsplan wird für einen Zeitraum von 5 Jahren beschlossen. Durch seinen neuen, modularen Aufbau können künftige Veränderungen deutlich einfacher nachvollzogen werden als bisher. Bei Bedarf müssen dann nur die Teile des Plans fortgeschrieben werden, bei denen es durch geänderte Rahmenbedingungen oder den Fortschritt von Planungen zu deutlichen Änderungen kommt.  Damit kann dieser Plan auch eine längere „Haltbarkeit“ als 5 Jahre haben, wobei er durch die Teilfortschreibungen immer aktuell bleibt.

Sowohl die Neuaufstellung des Nahverkehrsplanes wie auch die Teilfortschreibungen werden je nach Intensität in mehr oder weniger umfangreichen Anhörungsverfahren erörtert und von den politischen Gremien beschlossen, so dass in allen Fällen die demokratische Mitgestaltung Teil der Planungen ist.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.